Die Produktsicherheitsverordnung gilt zunächst für alle Verbraucherprodukte. Diese werden von der Verordnung als Produkte definiert, die für den Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigen, vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von den Verbrauchern genutzt werden. In diesem Zusammenhang scheint sich aktuell eine enge Auslegung durchzusetzen, sodass in den meisten Fällen auch der Vertriebsweg unerheblich ist; Können die Produkte auch von Verbrauchern genutzt werden, ist der Anwendungsbereich der Produktsicherheitsverordnung auch eröffnet.
Der MITTELSTANDSVERBUND als Dachverband der Kooperationen hat in diesem Faktenblatt die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. Diese sehr gute Information wollen wir Ihnen nicht vorenthalten. Sie finden diese in unserem partner.net unter Unternehmensführung und -Entwicklung » Unternehmenshandbuch » Rechtliche Rahmenbedingungen » Produktsicherheitsverordnung.
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Für Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Oliver Wiesen.